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Kosten
Informationen zur Aufnahme einer
Psychotherapie
Am 1.
Januar 1999 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten. Es
regelt die Voraussetzungen für den Beruf der Psychotherapeutin und des
Psychotherapeuten und legt fest, unter welchen Voraussetzungen Psychotherapie
als Kassenleistung in Anspruch genommen werden kann.
Der Titel Psychotherapeut/in ist seither geschützt und darf nur noch
von Personen geführt werden, die nach einem Psychologie- oder Medizinstudium
eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben.
Einen zugelassenen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten können
Sie direkt (auch ohne Überweisung) mit Ihrer Krankenkassen-Chipkarte
aufsuchen. Zunächst werden einige diagnostische (sog. probatorische
Sitzungen) durchgeführt, in denen Patient und Therapeut gemeinsam
entscheiden, ob eine Psychotherapie aufgenommen werden soll. Diese
Probesitzungen können Sie, wenn erforderlich, auch mehrfach, d.h. bei
verschiedenen Therapeuten durchführen. Sie dienen für Sie dazu, den richtigen
Therapeuten und die richtige Therapiemethode zu finden. Der Therapeut
überprüft, ob sich gemeinsame Therapieziele finden lassen, ob eine
ausreichende Therapiemotivation vorhanden ist und ob er mit seiner Form der
Psychotherapie bei dieser Problematik voraussichtlich hilfreich sein kann.
Während oder am Ende der probatorischen Sitzungen muss ein somatischer
(körperlicher) Befund durch einen niedergelassenen Arzt erhoben
werden, damit eventuelle körperliche Erkrankungen in der Psychotherapie
berücksichtigt werden können.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Antrag auf Kostenübernahme
für eine Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt. Die Aussichten,
dass die Kosten dann von der Krankenkasse übernommen werden, sind z.Zt. sehr
gut.
Falls Sie privat versichert sind, können Sie ebenfalls Probesitzungen bei den
zugelassenen Psychotherapeuten wahrnehmen. Sie sollten aber vor Beginn der
psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung klären, welche
Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Die Bedingungen für die
Kostenübernahme weichen nämlich teilweise erheblich von denen in der
gesetzlichen Krankenversicherung ab und auch zwischen den einzelnen
Versicherungsgesellschaften können große Unterschiede bestehen.
Psychotherapie wird u.a. bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt und von
den Krankenkassen bezahlt:
- Angststörungen (Phobien, Panikstörungen, generalisierte
Angststörungen),
- Depressive Störungen,
- Zwangsstörungen,
- Psychosomatische Störungen,
- Psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen
aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen, traumatischer Erlebnisse
oder Psychosen,
- Persönlichkeitsstörungen
- sowie sexuellen Funktionsstörungen.
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Für eine Verhaltenstherapie werden maximal achtzig
Sitzungen à 50 Minuten bewilligt, diese werden in verschiedenen Schritten
beantragt. Die tatsächliche Dauer kann deutlich unterhalb der Höchstgrenze
liegen. Die Sitzungen erfolgen zu Beginn der Behandlung zumeist in
wöchentlichen, höchstens vierzehntägigen Abständen. Im weiteren Verlauf
vergrößern sich die Abstände zwischen den Sitzungen in Absprache zwischen
Patient und Therapeut.
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