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Kosten

Informationen zur Aufnahme einer Psychotherapie

Am 1. Januar 1999 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten. Es regelt die Voraussetzungen für den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten und legt fest, unter welchen Voraussetzungen Psychotherapie als Kassenleistung in Anspruch genommen werden kann.

Der Titel Psychotherapeut/in ist seither geschützt und darf nur noch von Personen geführt werden, die nach einem Psychologie- oder Medizinstudium eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung absolviert haben.

Einen zugelassenen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten können Sie direkt (auch ohne Überweisung) mit Ihrer Krankenkassen-Chipkarte aufsuchen. Zunächst werden einige diagnostische (sog. probatorische Sitzungen) durchgeführt, in denen Patient und Therapeut gemeinsam entscheiden, ob eine Psychotherapie aufgenommen werden soll. Diese Probesitzungen können Sie, wenn erforderlich, auch mehrfach, d.h. bei verschiedenen Therapeuten durchführen. Sie dienen für Sie dazu, den richtigen Therapeuten und die richtige Therapiemethode zu finden. Der Therapeut überprüft, ob sich gemeinsame Therapieziele finden lassen, ob eine ausreichende Therapiemotivation vorhanden ist und ob er mit seiner Form der Psychotherapie bei dieser Problematik voraussichtlich hilfreich sein kann.

Während oder am Ende der probatorischen Sitzungen muss ein somatischer (körperlicher) Befund durch einen niedergelassenen Arzt erhoben werden, damit eventuelle körperliche Erkrankungen in der Psychotherapie berücksichtigt werden können.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt. Die Aussichten, dass die Kosten dann von der Krankenkasse übernommen werden, sind z.Zt. sehr gut.

Falls Sie privat versichert sind, können Sie ebenfalls Probesitzungen bei den zugelassenen Psychotherapeuten wahrnehmen. Sie sollten aber vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit Ihrer Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Die Bedingungen für die Kostenübernahme weichen nämlich teilweise erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab und auch zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften können große Unterschiede bestehen.

Psychotherapie wird u.a. bei folgenden Krankheitsbildern durchgeführt und von den Krankenkassen bezahlt:

  • Angststörungen (Phobien, Panikstörungen, generalisierte Angststörungen),
  • Depressive Störungen,
  • Zwangsstörungen,
  • Psychosomatische Störungen,
  • Psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen, traumatischer Erlebnisse oder Psychosen,
  • Persönlichkeitsstörungen
  • sowie sexuellen Funktionsstörungen.

Für eine Verhaltenstherapie werden maximal achtzig Sitzungen à 50 Minuten bewilligt, diese werden in verschiedenen Schritten beantragt. Die tatsächliche Dauer kann deutlich unterhalb der Höchstgrenze liegen. Die Sitzungen erfolgen zu Beginn der Behandlung zumeist in wöchentlichen, höchstens vierzehntägigen Abständen. Im weiteren Verlauf vergrößern sich die Abstände zwischen den Sitzungen in Absprache zwischen Patient und Therapeut.

 


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Psychotherapeutische Praxis im Vogelsangbachtal

Elke Nagels

 

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